Biogasanlage Horn

Information der Öffentlichkeit nach § 8a in Verb. mit § 11 Störfallverordnung

In der Biogasanlage nachwachsende Rohstoffe, Nebenprodukte aus landwirtschaftlicher Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Wirtschaftsdünger verarbeitet und zu Bio-Methangas umgewandelt. Die bei der Biogaserzeugung anfallenden Gärreststoffe werden als hochwertige Wirtschaftsdünger auf die landwirtschaftlichen Flächen aufgebracht.

Unsere Anlagen werden mit hohem Sicherheitsstandard errichtet und betrieben. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bewusst, deshalb legen wir hohen Wert auf Transparenz und eine gute Nachbarschaft. Für unser Unternehmen haben Umwelt,- Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit in unserem täglichen Handeln immer die höchste Priorität. Wir setzen hohe Maßstäbe bei der Zuverlässigkeit im Umgang mit Biogas und können auf unsere langjährige Erfahrung mit dem gefahrlosen Betrieb der Biogasanlage seit 2007 zurückblicken.

Ein gefahrloser und zugleich effizienter Betrieb der Biogasanlage ist durch unser qualifiziertes und verantwortungsbewusstes Fachpersonal unter Nutzung modernster Technik gewährleistet. Mit Hilfe von umfangreichen Messungen überwachen wir die technische Dichtheit unserer Systeme. Die Produktionsanlagen sind nach dem aktuellen Stand der Technik errichtet und werden konsequent modernisiert. Sicherheitssysteme sind grundsätzlich mehrstufig ausgeführt.

Die Störfallverordnung verlangt von Betreibern von Anlagen, in denen gefährliche Stoffe oberhalb gesetzlich festgelegter Mengenschwellen gehandhabt werden, die Information der Nachbarschaft über die Sicherheitsmaßnahmen und das Verhalten im Fall eines Störfalls. Unter dem Begriff „Störfall“ wird ein Ereignis verstanden, bei dem gefährliche Stoffe in Mengen freigesetzt werden, die zu einer erheblichen Gefahr für Mensch und Umwelt führen können.

Mit dieser Information möchten wir Sie als Nachbarn über Sicherheitsmaßnahmen, über die Art möglicher Gefahren und das richtige Verhalten in einem Störfall informieren. Betrachten Sie diese Informationsbroschüre als Bestandteil unserer Sicherheitsvorsorge und die Ratschläge mit Interesse lesen. Bitte bewahren Sie diese Broschüre auf, damit Sie und Ihre Familienangehörigen hier jederzeit nachschlagen können. Wir hoffen, dass sie diese jedoch nie benötigen werden.

Betreiber: VORN Bioenergy BGA Horn GmbH & Co. KG
Fritz-Fend-Straße 4, 93047
Telefon: 0941/6987300
Telefax: 0941/698730551

Betriebsbereich: Biogasanlage Horn-Bad Meinberg
Wilberger Str. 70, 32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234-204660
Telefax: 05234-204918

Meldung an die Behörden

Der Betrieb unterliegt den Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG. Hiermit wird bestätigt, dass der Betriebsbereich den Vorschriften der Störfallverordnung unterliegt und dass die Anzeige nach § 7 Abs. 1 oder § 20 Abs. 1 oder Abs. 1a bzw. der Sicherheitsbericht nach § 9 Abs. 1 der zuständigen Behörde vorgelegt wurde.

Alle erforderlichen Genehmigungen für den Betrieb der Anlagen liegen vor. Weitere Einzelheiten zu Umwelt-Informationen und ausführliche Informationen zur Vor-Ort- Besichtigung und zum Überwachungsplan können bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold, Tel. 05231/710 erfragt werden.
Die letzte Begutachtung der Biogasanlage durch die Bezirksregierung Detmold erfolgte am 19. Mai 2022. 

Informationspflicht

Die Biogasanlage unterliegt den Vorschriften der Störfallverordnung. Wir sind dazu angehalten, alle Personen, die von einem Störfall betroffen wären, zu informieren. Der zuständigen Behörde, Bezirksregierung Detmold, wurde die Inbetriebnahme am 26.6.2017 angezeigt und wird über jede störfallrelevante Änderung informiert. Informationen aus dem Alarm- und Gefahrenabwehrplan, der dazu dient, Maßnahmen gegen Auswirkungen zu ergreifen, die ein Unfall außerhalb des Betriebsgeländes haben kann liegen dem Kreis Lippe, Fachgebiet 380.4, Katastrophenschutz, Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold vor.

Gefährliche Stoffe im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 der Störfallverordnung von denen ein Störfall ausgehen könnte; Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.

Der nach Störfallverordnung relevante Stoff, der in der Biogasanlage vorhanden ist, stellt Biogas dar. Störfallrelevant wirkt vor allem dessen Fähigkeit zur Bildung explosionsfähiger Gemische mit der Umgebungsluft. Es besteht hälftig aus Methan (CH4) und Kohlendioxyd (CO2), das aus den eingesetzten Rohstoffen gewonnen wird. Biogas wird als entzündbares Gas gemäß Stoffliste im Anhang I der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) der Stoffgruppe 1.2.2 (entzündbare Gase) zugeordnet.

Biogas enthält auch Spuren von Schwefelwasserstoff (H2S), das nach faulen Eiern riecht. Schwefelwasserstoff gehört zur Kategorie 3 nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) das giftig ist und bei einmaliger Exposition zu Atemwegsreizung führen kann.

Das ermittelte Gesamtgewicht an Biogas beträgt 92.210 kg und überschreitet somit die Mengenschwelle Nr. 8 der Spalte 5 (50.000 kg) Anh. I StörfallV (12. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz). Somit ist die Biogasanlage Horn als ein Betriebsbereich im Sinne des § 3 Abs. 5a BImSchG zu betrachten.

Dementsprechend werden die erweiterten Pflichten der Störfallverordnung (Anwendung der §§ 9-12 StörfallV) durch den Betreiber beachtet und die entsprechenden Betreiberpflichten eingehalten.

Für die Sicherstellung der Biogaserzeugung werden folgende Stoffe nach Anhang I der 12 BImSchV eingesetzt bzw. fallen als Abfallprodukt an (Frostschutzmittel, Frischöl, Altöl, Diesel). Da Mengenschwellen für diese Stoffe nicht überschritten werden, werden sie als nicht Störfallrelevant eingestuft:

Frostschutzmittel; ca. 200 kg; wassergefährdend
Frischöl; ca. 1.820 kg; wassergefährdend
Altöl; ca. 1.150 kg; wassergefährdend

Welche vernünftigerweise nicht auszuschließenden Gefahrenquellen sind vorhanden?

Diese können Brand/Strahlungswärme durch Entzündung von Biogas sein.

Mögliche Auswirkung eines Störfalles

Das relevante Szenario Brand/Strahlungswärme kann Auswirkung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt im Nahbereich bis 40 Meter um den Brandherd haben.

Vorbeugende Schutzmaßnahmen zur Verhinderung eines Störfalles

Störungen sind äußerst selten, dank genau festgelegter, dem technischen Regelwerk entsprechende Arbeitsabläufe, unserer gut geschulten Mitarbeiter und der hohen Sicherheitsstandards der technischen Anlagen.

Das Biogas liegt unter sehr niedrigem Druck, in geschlossenen Rohrleitungen und Behälter vor. Alle Anlagen sind von den zuständigen Behörden entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen genehmigt und vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend von zugelassenen Überwachungsstellen (z.B. TÜV) geprüft. Alle Bauteile sind bauartzugelassen, schwer entflammbar und jahrzehntelang erprobt. Im gesamten Betriebsbereich herrscht Rauchverbot und das Verbot von offenen Flammen. Die technischen Sicherungen sind ganzjährig rund um die Uhr aktiv und mit optischen und akustischen Warnanlagen ausgestattet.

Ergänzend überträgt ein 24/7 aktives Alarmierungssystem Alarme an den Bereitschaftshabenden. Zur sicheren Minimierung der Restrisiken gibt es für diese Fälle einen internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan, der Informationsabläufe, Erstmaßnahmen, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und Umwelt sowie die Alarmierung der örtlichen Feuerwehr und der Nachbarschaft regelt.

Wie reagiere ich im Notfall richtig?

Bitte beachten Sie folgende Hinweise. Sie tragen damit zu Ihrem persönlichen Schutz und zur wirkungsvollen Hilfe für alle bei.

Information:

Im tatsächlichen Störfall werden Sie über Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr und Polizei informiert.

Warnung:

Die Radiodurchsagen erfolgen im Westdeutschen Rundfunk sowie auf Radio Lippe. Hilfreich und empfehlenswert ist das Warnsystem des Bevölkerungsschutzes Kreis Lippe KATWARN, das als App heruntergeladen werden kann.

Nachbarn:

Informieren Sie ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger. Helfen Sie älteren und/oder behinderten Menschen, die sich nur eingeschränkt bewegen können und rufen Kinder ins Haus.

Im Gebäude:

Schließen Sie Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus. Suchen Sie möglichst innenliegende Räume auf.

Im Freien:

Halten Sie sich nicht im Freien auf, insbesondere nicht im Nahbereich der Biogasanlage.

Polizei:

Auch wenn Sie nicht unmittelbar betroffen sind, können Sie durch Ihr besonnenes Verhalten wirkungsvoll zu einer schnellen Gefahrenabwehr und Schadensbeseitigung beitragen. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind auf freie Straßen angewiesen. Folgen Sie den Anweisungen der Polizei. Soweit möglich, helfen Sie mit und behindern Sie die Rettungskräfte nicht als Schaulustiger.

Telefon:

Telefonieren Sie nur falls dringend nötig im Mobilfunknetz! Feuerwehr, Polizei und andere Stellen benötigen jede Telefonleitung zum Einleiten von Rettungsmaßnahmen.