Biogasanlage Hohenhameln

Informationspflicht auf Grundlage der 12. BImSchV durch die Biogasanlage Hohenhameln gegenüber der Öffentlichkeit

Als Betriebsbereich der unteren Klasse ergibt sich der Mindestinhalt der zu veröffentlichenden Angaben aus Anhang V Teil 1 der 12. BImSchV. Demnach müssen Störfallanlagen folgende Angaben für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen: 

1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs

Betreiber:
HOH Biogasanlage GmbH & Co. KG 
Polysiusstraße 9
06847 Dessau – Roßlau

Betriebsbereich:
HOH Biogasanlage GmbH & Co. KG 
Am Windpark 1
31249 Hohenhameln

Betriebsführung:
Biogasanlage Hohenhameln
Blumenstraße 16
93055 Regensburg

2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 und bei Betriebsbereichen der oberen Klasse der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 vorgelegt wurde

Es wird bestätigt, dass die Biogasanlage Hohenhameln in den Betriebsbereich der unteren Klasse der 12. BImSchV geführt wird. Die Anzeige nach § 7 Absatz 1 ist dem Amt im Juli 2017 zugestellt worden. 

3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich

Die Biogasanlage wird in sechs Betriebseinheiten unterteilt:

Betreibseinheit 1: Annahme, Pufferung, Fütterung und Anmischung
Betriebseinheit 2: Fermentation
Betriebseinheit 3: Kondensatstrecke
Betriebseinheit 4: Gärrestspeicherung
Betriebseinheit 5: Gasverwertung
Betriebseinheit 6: Schwachgasbehandlung 

Im Betriebsbereich 1 erfolgt die Anlieferung und Lagerung/Zwischenlagerung der für die Biogasanlage benötigten Biomassen.

Im Betriebsbereich 2 wird die vom Betriebsbereich 1 kommende Biomasse in die Biogasanlage überführt und in mehreren biologischen Vergärungsschritten zu Biogas und festen/flüssigen Gärresten umgewandelt. Das hier erzeugte Biogas ist eine Gasmischung aus Methan, Kohlendioxid, Schwefelwasserstoff, Ammoniak, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff und Wasser. Im laufenden Prozess werden ca. 1.500 – 1.600 Nm³/h Biogas erzeugt. 

Im Betriebsbereich 3 erfolgt die Trocknung des Gases durch Abkühlen des Gases bei gleichzeitiger Kondensierung von Wasser und Ableitung des anfallenden Kondensats. Die Kühlung erfolgt hierbei durch Bodenkühlung und über Wärmetauscher.

Im Betriebsbereich 4 wird nach der Separation der flüssige Anteil der vergorenen Biomasse in gasdichte Endlager überführt. Der Gasraum in den Endlagern über der vorhandenen Flüssigkeitssäule wird als Zwischenlager für das Biogas verwendet. Dieses hier variabel genutzte Gasvolumen ist wesentlich für die Bewertungsgrundlage der 12. BImSchV. 

Im Betriebsbereich 5 wird in zwei verschiedenen Verwertungswegen das produzierte und getrocknete Biogas entweder über eine Gastrennungs-/Aufbereitungsanlage zu Biomethan/Bioerdgas und Schwachgas oder über ein BHKW zu Strom und Wärme verwertet. 

Im Betriebsbereich 6 wird das anfallende Schwachgas vom Betriebsbereich 5 über eine thermische Nachbehandlung klimaneutral verbrannt.  

4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten

Aufgrund des variablen Gasspeichervolumens der Endlager kann auf der Biogasanlage Hohenhameln bis zu 49 t Biogas zwischengelagert werden. Somit wird die untere Mengenschwelle von 10.000 kg (= 10 t) Biogas, die im Anhang I der Stoffliste 1.2.2 der 12. BImSchV definiert wurde, überschritten. Die obere Mengenschwelle zur nächsthöheren Einstufung (oberen Klasse) liegt bei 50.000 kg.

 

Das erzeugte Biogas wird im Anhang I zur 12. BImSchV (Nr. 1.2.2, Spalte 1) als hochentzündlich eingestuft und enthält neben Methan und Kohlendioxid noch die giftigen/gefährlichen Gasbestandteile Schwefelwasserstoff und Ammoniak.

Für die Sicherstellung der Biogaserzeugung werden folgende Stoffe/Mengen nach Anhang I der 12 BImSchV eingesetzt bzw. fallen als Abfallprodukt an:

Frostschutzmittel; ca. 200 kg; wassergefährdend

Frischöl; ca. 2.000 kg; wassergefährdend

Altöl; ca. 1.400 kg; wassergefährdend

Diesel; ca. 4.000 kg; wassergefährdend

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind

Störfalleintritt:
Bei Eintritt eines Störfalls können direkte Gefährdungen Dritter nicht ganz ausgeschlossen werden. Eine direkte Gefährdung Dritter kann nach jetzigem Wissen jedoch nur bei Explosion eines auf dem Betonbehälter angebrachten Gasspeichers erfolgen bzw. über einen unkontrollierten Gasaustritt über einen Riss im Gasspeicher über den Betonbehältern. Die Risikobewertungen des TÜV Nord für diese Ereignisse sind im Störfallkonzept, welches auf der Anlage ausliegt, behandelt worden und zeigen nur eine geringe oder keine Gefährdung auf den an die Biogasanlage angrenzenden Flächen aus. Im Falle einer Explosion sind jedoch die umliegenden Flächen der Biomethananlage im Umkreis von bis zu 100 m unverzüglich zu verlassen. 

Sollte es jedoch zu einer Gefährdung der Bevölkerung kommen, werden Warnmeldungen über die örtliche Polizeidienststelle und Absperrungen durch die Feuerwehr erfolgen, sowie über verschiedene Radiosender Informationen bereitgestellt:

6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung war am 10.05.2022 und die nächste Vor-Ort-Besichtigung ist nach jetziger Gesetzeslage im Jahr 2025. Informationen zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der 12. BImSchV sowie zu den Vor-Ort-Besichtigungen gemäß §§ 16, 17 der 12. BImSchV können beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig, Ludwig-Winter-Straße 2, 38120 Braunschweig eingeholt werden. 

7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können

Informationen zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der 12. BImSchV sowie zu den Vor-Ort-Besichtigungen gemäß §§ 16, 17 der 12. BImSchV können beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig, Ludwig-Winter-Straße 2, 38120 Braunschweig eingeholt werden. 

Antenne Niedersachsen


NDR2


Radio ffn

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Radio 38

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