Biogasanlage Brandis

Informationspflicht auf Grundlage der 12. BImSchV durch die Biogasanlage Brandis gegenüber der Öffentlichkeit

Als Betriebsbereich der unteren Klasse ergibt sich der Mindestinhalt der zu veröffentlichenden Angaben aus Anhang V Teil 1 der 12. BImSchV. Demnach müssen Störfallanlagen folgende Angaben für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen:

1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs.

Betreiber:
VORN Bioenergy BGA Brandis GmbH & Co. KG
Fritz-Fend-Straße 4, 93047
Telefon: 0941/6987300
Telefax: 0941/698730551

Betriebsbereich: 
Biogasanlage Brandis
Am Alten Flugplatz 9
04821 Brandis

2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 und bei Betriebsbereichen der oberen Klasse der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 vorgelegt wurde

Es wird bestätigt, dass die Biomethananlage Brandis in den Betriebsbereich der unteren Klasse der 12. BImSchV geführt wird. Die Anzeige nach § 7 Absatz 1 ist dem Amt 14.07.2017 zugestellt worden.

3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich

Die Biogasanlage wird in sechs Betriebseinheiten unterteilt.

Betriebseinheit 1: Annahme, Pufferung, Fütterung und Anmischung
Betriebseinheit 2: Fermentation
Betriebseinheit 3: Kondensatstrecke
Betriebseinheit 4: Gärrestspeicherung
Betriebseinheit 5: Gasverwertung/Gasaufbereitung
Betriebseinheit 6: Schwachgasbehandlung 

In Betriebseinheit 1 erfolgt die Anlieferung und Lagerung/Zwischenlagerung der für die Biogasanlage benötigten Biomassen.

In Betriebseinheit 2 wird die vom Betriebsbereich 1 kommende Biomasse in die Biogasanlage überführt und in mehreren biologischen Vergärungsschritten zu Biogas und festen/flüssigen Gärresten umgewandelt. Das hier erzeugte Biogas ist eine Gasmischung aus Methan, Kohlendioxid, Schwefelwasserstoff, Ammoniak, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff und Wasser. Im laufenden Prozess werden ca. 1.200 – 1.400 Nm³/h Biogas erzeugt. 

In Betriebseinheit 3 erfolgt die Trocknung des Gases durch Abkühlen des Gases bei gleichzeitiger Kondensierung von Wasser und Ableitung des anfallenden Kondensats. Die Kühlung erfolgt hierbei durch Bodenkühlung und über Wärmetauscher.

In Betriebseinheit 4 wird nach der Separation der flüssige Anteil der vergorenen Biomasse in gasdichte Endlager überführt. Der Gasraum in den Endlagern über der vorhandenen Flüssigkeitssäule wird als Zwischenlager für das Biogas verwendet. Dieses hier variabel genutzte Gasvolumen ist wesentlich für die Bewertungsgrundlage der 12. BImSchV. 

In Betriebseinheit 5 wird das produzierte und getrocknete Biogas über eine Gastrennungs-/Aufbereitungsanlage zu Biomethan/Bioerdgas und Schwachgas aufgeteilt und das Biomethan über die Biogaseinspeiseanlage ins Erdgasnetz eingespeist. Vor diesem Prozessschritt erfolgt eine separate biologische Entschwefelung in einem Gegenstromwaschverfahren.

In Betriebseinheit 6 wird das anfallende Schwachgas vom Betriebsbereich 5 über eine thermische Nachbehandlung klimaneutral verbrannt.  

4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten

Aufgrund des variablen Gasspeichervolumens der Endlager kann auf der Biogasanlage Brandis bis zu 30,92 t Biogas zwischengelagert werden. Somit wird die untere Mengenschwelle von 10.000 kg (= 10 t) Biogas, die im Anhang I der Stoffliste 1.2.2 der 12. BImSchV definiert wurde, überschritten. Die obere Mengenschwelle zur nächsthöheren Einstufung (oberen Klasse) liegt bei 50.000 kg.

Das erzeugte Biogas wird im Anhang I zur 12. BImSchV (Nr. 1.2.2, Spalte 1) als hochentzündlich eingestuft und enthält neben Methan und Kohlendioxid noch die giftigen/gefährlichen Gasbestandteile Schwefelwasserstoff und Ammoniak.

Für die Sicherstellung der Biogaserzeugung werden folgende Stoffe/Mengen nach Anhang I der 12 BImSchV eingesetzt bzw. fallen als Abfallprodukt an: 

Frostschutzmittel: ca.400 kg; wassergefährdend
Frischöl: ca. 600 kg, wassergefährdend
Altöl: ca. 300 kg, wassergefährdend
Diesel: ca. 2.500 kg, wassergefährdend

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind

Störfalleintritt:
Bei Eintritt eines Störfalls können direkte Gefährdungen Dritter nicht ganz ausgeschlossen werden. Eine direkte Gefährdung Dritter kann nach jetzigem Wissen jedoch nur bei Explosion eines auf dem Betonbehälter angebrachten Gasspeichers erfolgen bzw. über einen unkontrollierten Gasaustritt über einen Riss im Gasspeicher über den Betonbehältern. Die Risikobewertungen des TÜV Nord für diese Ereignisse sind im Störfallkonzept, welches auf der Anlage ausliegt, behandelt worden und zeigen nur eine geringe oder keine Gefährdung auf den an die Biogasanlage angrenzenden Flächen aus. Im Falle einer Explosion sind jedoch die umliegenden Flächen der Biomethananlage im Umkreis von bis zu 100 m unverzüglich zu verlassen.

Sollte es jedoch zu einer Gefährdung der Bevölkerung kommen, werden Warnmeldungen über die örtliche Polizeidienststelle und Absperrungen durch die Feuerwehr erfolgen, sowie über verschiedene Radiosender Informationen bereitgestellt:

Bayern 3

91,3 oder 90,0 bzw. DAB+


Radio MDR Jump

90,4 bzw. DAB+


Radio PSR

102,9 


Radio MDR Aktuell

95,3 oder DAB+


6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung war am 14.11.2022 und die nächste Vor-Ort-Besichtigung ist nach jetziger Gesetzeslage im 11/2025. Informationen zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der 12. BImSchV sowie zu den Vor-Ort-Besichtigungen gemäß §§ 16, 17 der 12. BImSchV können bei der Landesdirektion Sachsen, Referat 44 Immissionsschutz, Braustraße 2, 04107 Leipzig eingeholt werden. Weitere Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz können bei der Landesdirektion Sachsen, Referat 44 Immissionsschutz, Braustraße 2, 04107 Leipzig erfragt werden.

7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können

Informationen zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der 12. BImSchV sowie zu den Vor-Ort-Besichtigungen gemäß §§ 16, 17 der 12. BImSchV können bei der Landesdirektion Sachsen, Referat 44 Immissionsschutz, Braustraße 2, 04107 Leipzig eingeholt werden.